Warum bietet die G-H-V AG Bieterverfahren an?

>> Wir sind ein auf Immobilien "besonderer Herkunft" spezialisiertes Maklerunternehmen und verfügen über die gewerberechtliche Zulassung nach §34b der Gewerbeordnung (Versteigerungserlaubnis). Dies bedeutet, dass wir mit behördlicher Erlaubnis Immobilien zum Höchstpreis "versteigern" dürfen. Dies erfolgt im Bereich des Immobilienhandels als Bieterverfahren.

Warum werden verschiedene Immobilien im Bieterverfahren angeboten?

>> Zu unseren Kunden zählen neben vielen privaten Auftraggebern auch zahlreiche Insolvenzverwalter, amtlich bestellte Betreuer und Zwangsverwalter. Diese Auftraggeber unterscheiden sich zu den privaten Auftraggebern darin, dass diese bereits aus gesetzlichen Gründen sich einen Käufer nicht einfach aussuchen können. Hier ist es der Treuhandsituation geschuldet, dass der Verkauf zu einem bestmöglichen Ergebnis zu erfolgen hat. Dies bedeutet, dass ein Verkauf nur an denjenigen erfolgen kann, der den höchsten Preis für eine Immobilie bietet. Das Bieterverfahren bietet hierzu offen und transparent die Möglichkeit, dies umzusetzen. Diese Transparenz ist jedoch auch für private Verkäufer von Vorteil, da man hier dokumentiert nachweisen kann, welche Gebote wann vorgelegen haben und wie sich der Verkaufspreis entwickelt hat.

Wie funktioniert das Bieterverfahren?

>> Sie haben die Möglichkeit mit nachfolgendem Formular ein Gebot für Ihre Immobilie abzugeben. Hierbei können Sie ein einmaliges Gebot abgeben oder ein revolvierendes Gebot. Das revolvierende Gebot (automatisches Gebot) erhöht in festgelegten Schritten von jeweils 1.000 Euro Ihr Anfangs- bzw. vorangegangenes Gebot, sofern Sie von einem anderen Bieter überboten werden. Selbstverständlich werden Sie stets über die aktuellen Ereignisse per eMail informiert. Sie können auch jederzeit Ihre Gebote manuel an die aktuelle Gebotslage anpassen.

Ist mein Gebot bindend?

>> Ja, an Ihr Gebot halten Sie sich 4 Wochen nach Abgabe gebunden. Bei revolvierenden Geboten immer 4 Wochen nach der letzten automatischen Gebotsanpassung. Die Annahme Ihres Gebotes bei Beendigung der Bieterphase unterliegt der Annahme des jeweils berechtigten Verkäufers. Nach Annahme wird die Bieterphase beendet und der Verkauf notariell beurkundet.

Ich möchte für die nachfolgende Immobilie am Bieterverfahren teilnehmen und mein Gebot hierzu abgeben:
*Bitte wählen Sie das Objekt aus. Die Objektnummer finden Sie in der Objekte-Üersicht oder in der bisher geführten eMail-Kommunikation:
Art des Gebotes
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